Eine alte Jöhstädter Urkunde.

Aus Anlaß des 250jährigen Kirchweihjubiläums der St. Salvatorkirche zu Jöhstadt hat, wie seinerzeit berichtet, der Stadtrat jener Kirchgemeinde als Jubiläumsgeschenk eine alte Urkunde in photographischer Wiedergabe überhändigt, deren Wortlaut wir nachträglich an dieser Stelle festhalten, da Urkunde nebst Text kirchengeschichtlich in Jöhstadt von hohem Interesse sind. Der Wortlaut ist folgender:

Vnser willige vnd freundliche dienst zuuor Erbare Wolweise vnd namhaftige lieben Herr(n) / Dieweil vns vnser kirch in feuers nöten ist vortorben / Ist vnser freundlichs vnd demütigs bitten an e. e. w. vmb gottes willen, wollet vns armen leuten dazu behülflich sein / das wier doch ein ander kirch bauen / vnd euch das nicht lassen abschrecken / ob wier gleich nicht vnter einen weltlichen Herrn gehören So gehören wier doch all vnter einen Herrn Im Himmel welcher Heist Jesus Christus / Der wirdt auch solchs e. e. w. reichlich vorgelten / zweiffeln nicht e. e. w. werde(n) vns solche Christliche Hülff nicht abschlagen, Damit befehlen wier e. e. w. sampt der gantzen Gemein In gottes veterlichen schutz vnd segen / Datum zw Jöstat Montag nach Misericordias Domini in 1555.

E. E. W.
Willige Richter
vnd
Rath zw
Jöstat.

Die Adresse lautet:

Den erbaren wolweisen vnd Namhaftigen Herrn Burgermeister Richter vnd Rath zw Zerbitz vnsern gunstigen Herrn

Zerbitz.

Umschrift des Briefsiegels: Sigillvm avf Gesstat 1551.

Erzgebirgische Heimatblätter Nr. 3 – Sonntag, den 15. Januar 1928, S. 3