Das Buchholzer Marktrecht.

Die Buchholzer deckten anfangs ihre Bedürfnisse auf dem Annaberger Wochenmarkte. 1511 wandten sie sich an Kurfürst Friedrich den Weisen mit der Bitte, selbst einen Wochenmarkt errichten zu dürfen. Anlaß hierzu gab nicht allein der Wunsch, bequemere Gelegenheit zum Einkauf der Lebensmittel zu erlangen, sondern man hoffte vor allem, mit Errichtung des Marktes den Verkehr der Umgegend nach Buchholz zu lenken und damit das Gedeihen des Ortes zu fördern.

Friedrich der Weise, welcher oft gezeigt hat, wie sehr ihm am Aufblühen seiner jungen Stadt gelegen war, sandte daraufhin einen seiner Räte, den Grafen Balthasar von Schwarzburg, nach Buchholz, daß er mit den Buchholzern wegen Aufrichtung des Marktes verhandele. Bei der Besprechung, die am 24. Juli 1511 stattfand, einigte man sich über den Raum, wo und über die Zeit, wann der Markt abgehalten werden, ferner, wie es von Eröffnung des Marktes an mit der Ablohnung der Bergarbeiter gehalten werden solle, damit sie am Wochenmarkte Geld in den Händen hätten, um einkaufen zu können.

Zum Markttag ward der Freitag einer jeden Woche bestimmt, der Tag vor dem Annaberger Markte. Voll nachbarlicher Rücksicht sah man von der Wahl des Sonnabend ab. Es sollte nicht den Anschein gewinnen, als wolle man dem Annaberger Wochenmarkte Abbruch tun, der übrigens zumeist von den Dörfern des Herzogtums beschickt wurde, während Buchholz auf Zufuhr aus den Klosterdörfern Cunersdorf, Sehma, Cranzahl, Walthersdorf und Königswalde in erster Linie rechnete.

Für Ablohnung der Arbeiter wurde der Freitag ins Auge gefaßt; nach Vorschrift der Bergordnung waren die Arbeiter bisher am Sonnabend ausgezahlt worden.

Als Marktplatz wählte man den vor dem Kurfürstenhause gelegenen Raum, den heutigen Marktplatz. Auf seine Kosten ließ Friedrich der Weise die daselbst befindlichen Gebäude ankaufen, die von den Besitzern in Rücksicht auf das Gemeinwohl, „dem gemeinen Nutzen zugute“, wie man sich ausdrückte, zu mäßigem Preis abgetreten wurden. Auf Friedrichs und seines Bruders Kosten wurde der Platz auch im übrigen hergerichtet, so daß er im Frühling 1512 der Benutzung harrte. Und 1512 ist der Markt eröffnet worden. Die Hoffnungen, welche sich in Buchholz an die Errichtung des Wochenmarktes geknüpft hatten, erfüllten sich allerdings nicht, da derselbe nicht zur rechten Blüte gelangte. Schon 1520 vernehmen wir, daß er eingegangen, daß Buchholz wieder auf den Annaberger Wochenmarkt angewiesen war. 1557 erhielt der Ort durch Kurfürst Vater August das Recht zugesprochen, den Annaberger Wochenmarkt mit gebrauchen zu dürfen.

Einen Jahrmarkt erhielt Buchholz erst 1741 bewilligt. Alle früheren Bemühungen (1676, 1696 u. ö.) verliefen ergebnislos, weil Annaberg die Notwendigkeit der Errichtung eines Jahrmarktes in Buchholz bestritt, da dieses nur ein paar Büchsenschüsse entfernt liege und die Annaberger Jahrmärkte mit besuchen könne.

Erzgebirgische Heimatblätter Nr. 10 – Sonntag, den 4. März 1928, S. 2