Erzgebirgische Heimatblätter Nr. 36 – Sonntag, den 2. September 1928, S. 4
Das „Erbgericht” in Crottendorf.
Dieser Tage öffnete eine altrennomierte Gaststätte in Crottendorf, das „Erbgericht”, nachdem es mehrere Jahre als Fabrikbetrieb diente, nach vorausgegangener Renovierung wieder seinen Schankbetrieb. Das alte „Erbgericht” wird als die älteste Gaststätte Crottendorfs bezeichnet. Das Alter dieses Gasthauses wird mit der um das Jahr 1200 erfolgten Ortsgründung im Zusammenhang gebracht. Besitzer sollen u. a. die Herren von Schönburg gewesen sein. Zur Gaststätte, die, durch Brand vernichtet, 1736 wieder erstand, gehörte eine ausgedehnte Landwirtschaft. Die ersten Kartoffeln im oberen Erzgebirge sollen hier angebaut worden sein. Die Erbrichter, die selbständig die Gerichtsbarkeit ausüben konnten und sogar Hinrichtungen vollziehen ließen, hatten für Crottendorf das Alleinrecht des Salzverkaufes. 1893 zerstörte ein neuer Brand das Anwesen, das jedoch sofort wieder aufgebaut wurde. Jetziger Inhaber ist Herr Martin, der alles daransetzen wird, den alten erzgebirgischen Gasthof (unser Bild), der, wie selten einer, eine so lange Geschichte aufzuweisen vermag, zu neuer Blüte zu entfalten.