Das Feuerlöschwesen in Buchholz vor 160 Jahren.

Wenn man von großen Bränden früherer Zeiten liest, ist man leicht geneigt, der Gleichgültigkeit und mangelnden Tatkraft unserer Vorfahren die Schuld für das Umsichgreifen des Feuers zu geben. Diese Annahme ist vollkommen irrig. Wenn man eines Großfeuers nicht Herr werden konnte, so lag das lediglich an der Unzulänglichkeit der Bekämpfungsmittel jener Zeit. Man kannte das Einbauen von Brandgiebeln noch nicht, die Zufuhr von Wasser in kleinen Rinnsalen reichte nicht aus, und den Spritzen fehlte die nötige Saug- und Druckkraft. Die Flammen fanden in den meist leicht gebauten Häusern willkommene Nahrung. Bei Flugfeuer war man schier machtlos. Wohl stand unter jedem Dache ein Wasserbottich bereit. Was vermochte im Ernstfalle jedoch sein dürftiger Inhalt gegen die sengenden Gluten? Man suchte sich durch rücksichtloses Niederreißen der benachbarten Gebäude zu helfen. Und reichte auch diese Maßnahme nicht aus, so war man eben machtlos. Rette sich und seine Habe wer kann! war dann das Losungswort.

Der Bürger war sich seiner Ohnmacht einem Großfeuer gegenüber wohl bewußt, und Bürgermeister und Rat der Stadt hatten in weiser Erkenntnis dessen als besten Schutz die Verhütung ausbrechenden Feuers erkannt. Darum wurde ein Feuerschutzgesetz erlassen, das uns wegen seiner trefflichen Maßnahmen mit Bewunderung und Hochachtung erfüllt. Diese „Feuer Ordnung“ ist uns erhalten geblieben. Herr Oskar Lötzsch stellte sie uns zur Verfügung. Wir drucken sie nachstehend ab in der Erwartung, daß sie allgemeines Interesse bei unseren geschätzten Lesern finden wird.

Sie wurde erstmalig 1768 aufgestellt und von der Regierung „approbiret“, d. h. für gut befunden und genehmigt. Sachsen war damals Kurfürstentum. Franz August Xaver (1730 – 1806) hatte für den unmündigen Kurfürsten Friedrich August die Verwaltung des Landes übernommen. Er ist der Stifter der Bergakademie zu Freiberg (1765).

Das erwähnte Exemplar der Feuer-Ordnung ist tadellos erhalten. Auf ihm findet sich handschriftlich der Namenszug seines ehemaligen Eigentümers: Johann Gottfried Dachert. Die Drucklegung der Feuer-Ordnung erfolgte erst 1820 bei Eduard Hasper in Annaberg. Buchholz war damals die „Königl. Sächs. freie Bergstadt St. Catharinenberg im Buchholz“.

Und nun lese man, wie fein durchdacht die Vorbeugungsmaßregeln getroffen wurden und wie geschickt man bei Feuersbrünsten die ganze Stadt zu mobilisieren und zu organisieren verstand.

Feuer-Ordnung der Königl. Sächs. freyen BergstadtSt. Catharinenberg im Buchholz, wie solche den 21sten März 1768 aufgerichtet, und nach erstatteten gehorsamsten Bericht gnädigst approbiret worden.

Von Gottes Gnaden, Xaverius, Königlicher Prinz in Polen und Litthauen etc. der Chur-Sachsen Administrator.

Liebe Getreue. Nachdem Wir die von euch entworfene und, unterm 25sten des letztverwichenen Monaths, anhero gehorsamst eingesendete Feuer-Ordnung approbiret, auch geschehen lassen können, daß solche zum Druck befördert, und die Kosten hierzu, in Ermangelung eines Fonds, aus eurer Kämmerey genommen werden mögen; Als ist hiermit Unser Begehren, ihr wollet euch darnach gehorsamst achten, und das diesfalls weiter nöthige veranstalten. Mochtens euch nicht bergen, und geschieht daran Unsere Meynung.

Datum Dresden, am 22sten Juni 1768.

A. H. Graf von Schönberg.Christian Friedrich Weinlich, S.

Unsern Lieben Getreuen, dem Rathe zu Catharinenbergim Buchholz.

Wir Bürgermeister und Rath der Königlichen Sächsischen freyen Bergstadt St. Catharinenberg im Buchholz, urkunden und bekennen hiermit: Da die Erhaltung guter Ordnung und Besorgung dessen, wodurch dem gemeinen Wesen genutzet, Schaden hingegen, so viel durch menschliche Vorsicht geschehen mag, verhütet werden kann, die vorzüglichste Pflicht des obrigkeitlichen Amtes ausmacht, mithin jede Obrigkeit dahin zu sehen hat; daß bey Feuers-Brünsten, gute Ordnung beobachtet, und dem Unglück, nächst göttlicher Hülfe, entweder sogleich gesteuert, oder doch, der Flamme gewehret werde; auch daß eine jede Stadt eine gewisse Feuer-Ordnung errichten solle, höchsten Orts verschiedentlich anbefohlen worden; so haben wir die bereits im Jahr 1768 allhier errichtete und auf erstatteten gehorsamsten Bericht gnädigst approbierte Feuer-Ordnung mit einigen Verbesserungen zum Druck befördern zu lassen für nöthig befunden.

Damit nun jeder Bürger und Einwohner allhier wissen möge, wie er sich bey entstehendem Feuer, welches Gott aus Gnaden abwenden möge, verhalten, und Feuerbrünste verhütet werden mögen.

(Fortsetzung folgt.)

Quelle: Erzgebirgische Heimatblätter Nr. 17 – Sonntag, den 22. April 1928, S. 3