Der große Brand in Buchholz am 18. Mai 1852.

Es war eine Seltenheit, wenn in den früheren Jahren geschlossene Ortschaften nicht größere Feuersbrünste durchzumachen hatten. Auch unser Buchholz ist von solchen Feuersbrünsten nicht verschont geblieben.

Am 18. Mai 1852, also vor fast 74 Jahren, nachmittag kurz vor 2 Uhr brach in dem, dem Fleischermeister Christian Gottlob Püschel, (dem Vater des noch heute lebenden Markus Püschel) gehörigen, in der Nähe des Marktes unter Nr. 26 des Brandversicherungskatasters gelegenen Eckgebäudes (jetzt Georg Langer, Marktstraße 2) ein Schadenfeuer aus. Entdeckt wurde der Brand von dem damals 31 Jahre alten Posamentiermeister Ludwig Gustav Tröger, der dem Püschelschen Hause gegenüberwohnte. Im Verlaufe des Nachmittages, des Abends, sowie der Nacht bis zum 19. Mai vormittags, so heißt es in den alten Aufzeichnungen, verbreitete sich das Feuer mit rasender Schnelligkeit fort und zwar über den Marktplatz auf die Marktgasse, Karlsbader Straße, Katharinen- und jetzige Neugasse.

31 Wohngebäude und 32 Neben- und Hintergebäude wurden ein Raub der Flammen. 70 Familien mit 344 Köpfen waren obdachlos geworden und hatten zum größten Teil ihr Hab und Gut verloren. Not und Elend zog durch diese gewaltige Feuersbrunst in Buchholz und insbesondere bei den brandgeschädigten Familien ein. War doch ein ganzer Stadtteil vernichtet worden. Ueber die mutmaßliche Entstehungsursache des Feuers wurde seiner Zeit in der Ortsbevölkerung behauptet, daß zwei Kinder auf dem Oberboden des Fleischermeister Püschelschen Hausgrundstückes durch Streichhölzer einen Haufen Heu angezündet haben sollten. Umfangreiche Erörterungen und Verhandlungen zur Aufklärung der wirklichen Brandursache führte nun der damalige Bürgermeister Theodor Koch bei bezw. mit verschiedenen Ortspersonen. Die Erörterungen und Verhandlungen brachten aber etwas Genaues über die Entstehungsursache nicht an den Tag, sodaß die Königliche Kreisdirection Zwickau und die Königliche Brandversicherungs-Commission in Dresden „die über die Entstehung des am 18. Mai 1852 daselbst stattgehabten Brandes angestellten Erörterungen zur Zeit bewenden ließen.“

Mit dem Abbruch der zahlreichen Brandruinen wurde sofort begonnen. Allerhand Erleichterungen wurden den brandgeschädigten Familien zu teil. Galt es doch, einen abgebrannten Stadtteil so rasch wie nur möglich wieder aufzubauen. So z. B. erhielten die brandgeschädigten Hausgrundstücksbesitzer durch Vermittlung der Stadtbehörde von Staate wesentlich verbilligtes Bauholz aus den Neudorfer und Oberwiesenthaler Waldungen und Kalk aus den Oberwiesenthaler und Crottendorfer Fluren; auch Chausseegelderfreiheit wurde für alle dem Wiederaufbau dienenden Fuhren ausgesprochen.

Bereits 4 Tage nach dem Brande forderte die Königliche Kreisdirektion Zwickau den Stadtrat auf, für Buchholz, insbesondere für den abgebrannten Stadtteil einen Bauplan aufzustellen. Unter dem Vorsitze des Amtshauptmanns Freiherrn von Biedermann fand am 4. Juni 1852 auf dem hiesigen Rathause mit Stadtvertretern und den Brandkalamitosen eine Sitzung zur Festlegung von Fluchtlinien, also eines Bebauungsplanes statt. Der Beratung über eine Bauordnung wurde die für die Stadt Annaberg unter dem 20. Juni 1851 festgestellte, passende Bauordnung zu Grunde gelegt und auch angenommen. Den Grund- (Situations-) Plan hat der Architekt Adolf Fiedler aufgestellt. Dieser Bebauungsplan, der die Bebauung der Waldschlößchenstraße, der Annaberger- und Marktgasse, des Marktplatzes, der Brücken- und Münzgasse, des Gebäudekomplexes unterhalb der Kirche, der Katharinen- und Schlettauer-Gasse, des Kommunikationsweges nach Dörfel, der Brüder-, Frauen-, oberen Berg-, Schul-, Feld-, unteren Berg-, großen Brauhaus-, Lange- und Schießhausgasse sowie der Karlsbader Straße regelt, fand im Jahre 1857 endgiltige Genehmigung der Oberbehörde.

Ein alter Buchholzer erzählt vom Buchholzer Brandunglück.

Erzgebirgische Heimatblätter Nr. 17 – Sonntag, den 25. April 1926, S. 1